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Praxisintegrierte Ausbildung in der Sozialpädagogik

Praxisintegrierte Ausbildung
im Bereich Sozialpädagogik

Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) an unserer Fachakademie ist eine duale Ausbildung. Sie dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil:

  • Fachtheoretische Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik
  • Fachpraktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Der fachtheoretische und praktische Teil findet während der drei Ausbildungsjahre i.d.R. im wöchentlichen Wechsel statt. Für den fachpraktischen Teil der Ausbildung benötigen Sie zusätzlich zum Schulplatz eine sozialpädagogische Einrichtung als Praxisstelle (separates, individuelles Bewerberverfahren).

 

Ausbildungsziel

Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogi­schen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selb­ständig tätig zu sein.

Nach erfolgreichem Abschluss der PiA-Ausbildung wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.

Ausbildungsbeginn ist am 01. September jedes Jahres.

Für die dreijährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher im Rahmen der praxisintegrierten Variante können sich diejenigen direkt bewerben, die über ein (Fach-)abitur oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einem mindestens mittleren Schulabschluss verfügen.

Bis zum Ausbildungsbeginn muss ein Nachweis über ein mindestens 200-stündiges Praktikum oder eine berufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorgelegt werden.

Für die Erlangung der Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” ist das erfolgreiche Absolvieren einer Abschlussprüfung im letzten Jahr der PiA-Ausbildung erforderlich. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Aufgrund des Schulgeldersatzes vonseiten des Ministeriums verzichtet die Fachakademie auf die Erhebung von Schulgeld bei allen Auszubildenden. Daher werden nur anteilige Kosten für die Aufnahme, Verwaltung und Materialien erhoben.
Die Kosten unterteilen sich in der PiA-Ausbildung wie folgt:

  • Aufnahmegebühr: 200 € (diese wird mit den Verwaltungs- und Materialkosten für das erste Ausbildungsjahr verrechnet, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kosten entstehen).
  • 2. Ausbildungsjahr in PiA-Ausbildung: 120 € pro Jahr
  • 3. Ausbildungsjahr in PiA-Ausbildung: 120 € pro Jahr

Sonstige individuelle Kosten können für einzelne wichtige Bücher im Rahmen der Erzieherausbildung, für Studienfahrten/Exkursionen und gesonderte Veranstaltungen anfallen.

Finanzierungsmöglichkeiten: Die praktische Tätigkeit im Rahmen der PiA-Ausbildung wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet.

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