Deine Ausbildung
als Erzieherin / Erzieher
Die Regelausbildung an unserer Fachakademie dauert vier Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Quereinstieg bzw. eine verkürzte Ausbildung ohne SEJ möglich.
Folgende Abschnitte durchläufst du in deiner vierjährigen Ausbildung:
- Einjähriges sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Mit dem erfolgreichen Abschluss des sozialpädagogischen Einführungsjahres erhalten die Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten die Möglichkeit, die zweijährige theoretische Ausbildung zu absolvieren. - Zweijährige theoretische Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum. - Einjähriges Berufspraktikum
Ausbildungsziel
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt dich, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird dir die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.
Aufnahmevoraussetzungen für die vierjährige Ausbildung mit SEJ:
- Mittlerer Schulabschluss
Mit folgenden Voraussetzungen ist eine dreijährige Ausbildung ohne SEJ möglich:
- Mittlerer Schulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach Anlage 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a und b d. FakO v. 9.5.2017 oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr nach Anlage 3 d. FakO v. 9.5.2017 oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
Das SEJ dient dazu, erste praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sammeln und diese mit theoretischen Grundlagen zu verbinden. Die Auszubildenden arbeiten deshalb in einer sozialpädagogischen Einrichtung und kommen für den Unterricht an die Fachakademie. Das SEJ wird vergütet.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss ist das Absolvieren des SEJ die Zulassungsvoraussetzung zur weiteren Ausbildung an der Fachakademie.
Ausbildungsbeginn ist am 01. September jedes Jahres.
Zweijährige schulische Ausbildung (Start mit Schuljahresbeginn)
Lernfelder
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln, pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern, sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen, Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
Unterrichtsfächer
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik, Politik und Gesellschaft sowie Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung, Ökologie/Gesundheitspädagogik, Recht und Organisation, Literatur- und Medienpädagogik, Englisch, Deutsch, Theologie/Religionspädagogik, Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung, Kunst- und Werkpädagogik, Sozialpädagogische Praxis
Fachpraktische Ausbildung
Im Rahmen der sozialpädagogischen Praxis werden Praktika durchgeführt in Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Horten, Heimen oder sonderpädagogischen Einrichtungen und in der Grundschule. Ferner finden Hospitationen in Förderschulen, Behinderteneinrichtungen und Jugendzentren statt.
Übungen
Alle Studierenden haben die Möglichkeit, aus einem breit gefächerten Angebot von Übungen auszuwählen. Bis Ende des zweiten Jahres müssen gemäß der Fachakademieordnung insgesamt sechs Übungen belegt werden. An unserer Fachakademie gibt es ein breitgefächertes Angebot an Übungen aus verschiedenen Bereichen zu den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und Erziehern z. B. Freizeitpädagogik, Gesprächsführung und Konfliktlösung, Team- und Mitarbeiterführung, Psychische Störungen und Erkrankungen, Elternarbeit und Erziehungspartnerschaft, Aggressive Kinder und Jugendliche, Religionspädagogik, Soziales Kompetenztraining, Englisch im Beruf, Percussion, Gitarre, Textiles Gestalten, Stimmbildung und Chor
Zusatzfach: Mathematik
Dieses Fach kann an der Fachakademie freiwillig belegt werden, um das allgemeine Fachabitur zu erlangen.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Zusätzlich kann durch die freiwillige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (ErgPOFHR) das fachgebundene Fachabitur erworben werden. Durch erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Zusatzfaches Mathematik oder das Ablegen der Ergänzungsprüfung im Fach Mathematik kann darüber hinaus das allgemeine Fachabitur erlangt werden. Unabhängig von der Ergänzungsprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie mit dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherinnen / staatlich anerkannte Erzieher die Zugangsberechtigung zur Hochschule (seit 1.8.2009).
Dein Berufspraktikum machst du in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Es wird vergütet und dauert 12 Monate.
Beginn am 01. September
Deine zweijährige theoretische Ausbildung endet mit der theoretischen Abschlussprüfung (1. Prüfungsabschnitt), das Berufspraktikum mit der praktischen Abschlussprüfung (2. Prüfungsabschnitt).
Zusätzlich kannst du durch die freiwillige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (ErgPOFHR) die fachgebundene Fachhochschulreife erwerben. Durch erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Zusatzfaches Mathematik oder Bestehen der Ergänzungsprüfung im Fach Mathematik besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen.
Deine praktische Tätigkeit im ersten Ausbildungsjahr (SEJ) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet. Für die theoretische Ausbildung besteht ggf. die Möglichkeit, sog. Aufstiegs-BAföG gem. AFBG (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung) zu beziehen (die Beantragung von Aufstiegs-BAföG liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden). Die praktische Tätigkeit im letzten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger wiederum vergütet.
Aufgrund des Schulgeldersatzes vonseiten des Ministeriums verzichtet die Fachakademie auf die Erhebung von Schulgeld bei allen Auszubildenden. Daher werden nur Kosten für die Aufnahme, Verwaltung und Materialien erhoben.
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